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Aus dem Jahre 1831 liegt ein Schreiben vom Landgericht Werdenfels an die königliche Regierung vor, die über eine Musterung der Gebirgsschützen in Werdenfels berichtet.
Garmisch am 11. März 1831
Bericht des b. Landgerichts Werdenfels betreff Die Reorganisation des Gebirgs-Schützenwesens im oberbayrischen Gebirgslande
Königliche Regierung von Oberbayern Kammer des Inneren
Hoher Entschließung vom 14. präs. 15. vorigen Monats zu Folge, wird gehorsamt berichtet, dass man in Berücksichtigung der Werdenfels'schen Verhältnisse sich besorgend dahin äußern dürfen glaubte, dass durch Errichtung von Gebirgsschützen-Compagnien und Gestattung des Eintrittes von ledigen Individuen in denselben die ohnedies übergrosse Schießlust der ungen Leute noch ärger gemacht und somit die jetzt größtenteils nur diese jüngere Bevölkerung in den K. (königlichen) Leibgehegen und Revierjagden, - wenn jene bewaffnet - geübt wird - nur noch stärker bedroht erscheinen und in kurzer Zeit ganz zu Grunde gerichtet sein dürften und an diese (königl.) Jagden bisher nur durch strenge polizeiliche Vorkehrung dund durch den möglichst beschränkten Besitzt von Gewehren gegen beständige Angriffe geschützt werden können. Es steht im Interesse des allerhöchsten Jagd-Areas ! Wie weit die Verarmung des Gerichtsbezirkes der Bildung dieser Compagnien entgegentritt, indem nur die wenigsten die zur Anschaffung von Uniformen und Waffen erforderlichen Mittel besitzen, welch weiteren Einfluß sie bei dem Umstande der Errichtung von Schießstätten an Wirtshäusern auf die Theilnahme äussern kann wie die Sortierung gut beleumundeter lediger Burschen von den übelbeleumundeten durchzuführen sei und welche Folgen eine solche Sortierung oder Partheiung hervorrufen wird, ob die Waffen in den Händen derjenigen auch sicher seien welche durch verschiedene Art in den jüngeren Zeiten ihre Gesinnung an den Tag legten. - Theilweise selbst durch Militär-executionen zur Ordnung gewiesen werden musste.
Stell in Ehrfurcht
Und unterstellt die Entscheidung einem höheren und weiserem Ermessen können diese Besorgnisse und Bedenken entfernt werden, so dass sich folgende Compagnien teilen lassen können, von denen jede ein Stärke von 100 Mann haben würde.
I. Compagnie Garmisch
mit den Ortschaften Garmisch zu 70 Mann Obergrainau zu 15 Mann Untergrainau zu 15 Mann
II. Compagnie Partenkirchen bestehend aus Partenkirchen zu 64 Mann Farchant zu 10 Mann Wamberg zu 6 Mann Oberau zu 10 Mann
III. Compagnie Mittenwald bestehend aus Mittenwald zu 80 Mann Krün zu 10 Mann Wallgau zu 10 Mann
IV. Compagnie Oberammergau bestehend aus Oberammergau zu 60 Mann Unterammergau zu 30 Mann Ettal 10 Mann
V. Compagnie Eschenlohe bestehend aus Eschenlohe zu 50 Mann Schwaigen zu 14 Mann Ohlstadt zu 36 Mann
Welche als in den Vorbergen und Gebirgsthälern wohnhaft, sämtliche aus Gebirgsschützen zu bestehen hätten
In Mittenwald, Partenkirchen und Garmisch bestehen bereits Schießstätten, welche de treffenden Compagnien zum Scheibenschießen gegen eine Entschädigung von 12 Fl. (Gulden) jährlich von den Privatschützen-Gesellschaften zu Benützung überlassen sind. Neu zu errichten wären insg. Nur Schießstätten in Oberammergau und Eschenlohe mit einem Aufwand von je 500 Fl. Die Entlegenheit der Orte von einander und von obigen Compagnie-Sitzen würde die Errichtung eigener Schießstätten für unumgänglich machen.Von den Wirthen, welche dadurch allerdings den meisten Vortheil haben würden und ihre Beiträge hierzu zu hoffen oder doch nur so unbedeutend dass sie kaum in Anschlag gebracht werden können.
In höchster Ehrfurcht verharrend
Einer
Hohen b. b. Regierung
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